ISR Students

Formulare/Gebühren

Die Gebühren setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: aus der Schulgebühr, welche jährlich zu entrichten ist und der Schulplatzreservierungsgebühr.

ANMELDUNG

  • Anmeldung Formular (PDF)
  • Allgemeine Schul-Vertragsbedingungen 2012-13 (PDF)
  • Schulplatzreservierungsgebühr (PDF)
  • Medizinische Auskunft--Englisch (PDF) oder Deutsch (PDF)

SOMMERSCHULE + PROGRAMME

In 2012 findet die Sommerschule vom 09. Juli bis 03. August statt.  Wenn Sie Ihr(e) Kind(er) anmelden möchten, hier sind die Infos dafür:

  • Sommerschule Paket 2012 (PDF)

SCHULGELDER UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

Schuljahr 27. AUGUST 2012 - 28. JUNI 2013

Die nachfolgenden Schulgeld- und Zahlungskonditionen werden von den Parteien anerkannt.

1. Einschreibungs-/Wiedereinschreibungsentgelt

Ein Einschreibungs- für neue Schüler bzw. ein Wiedereinschreibungsentgelt für wiederkehrende Schüler wird jedes Jahr erhoben und zusammen mit dem Schulgeld für das neue Schuljahr in Rechnung gestellt. Dieses ist zu zahlen, wenn ein Aufnahmevertrag übersandt und schriftlich von der ISR angenommen wurde. Es wird nicht zurückerstattet, wenn die Anmeldung zurückgezogen wird. Diese Entgelte betragen:

Anmeldeentgelt:                € 500,00
Wiederanmeldeentgelt:     € 150,00

2. Schulgeld pro Jahr im Schuljahr 2012/2013

Die ISR erhebt ein jährliches Schulgeld, das in 3 Raten im Voraus zu entrichten ist. Es beträgt im Schuljahr 2012/13:

Klasse KG1Klasse KG2Klassen 1 – 5Klasse 6-9Klassen 10 - 12
€ 10.800 € 11.820 € 13.575 € 14.925 € 16.230

3. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten für z.B. besondere Hilfsmittel und Ausrüstung, Gebühren für externe Prüfungen, Schulabschlussgebühren, Ausflüge, Kosten für den Ersatz verlorener Materialien, einige außerschulische Aktivitäten usw. sind zusätzlich zu begleichen.

3. Schulbücher

Schulbücher (Erstausstattung) werden zumeist kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Einzelheiten sind geregelt in der jeweils gültigen Fassung des „Student Parent Handbook“.

5. Zahlungstermine

Das Schulgeld ist im Voraus fällig und zahlbar wie folgt: Je ein Drittel des jährlichen Schulgeldes ist fällig und zahlbar bis zum 15. Juni, 15. September und 15. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt. Das Wieder- /Anmeldeentgelt ist mit der ersten zu zahlenden Rate zu entrichten.

Bei Einschulungen, die erst nach den genannten Zahlungsterminen erfolgen, sind nach diesen Bedingungen (eigentlich) bereits früher fällige Teilzahlungen sofort fällig und unverzüglich zu bezahlen.

6. Familienermäßigungen

werden einer Familie je Kind an der ISR wie folgt gewährt:
€    600,00 Schulgeldermäßigung pro Jahr für das zweite Kind
€ 1.200,00 Schulgeldermäßigung pro Jahr für das dritte Kind
€ 1.800,00 Schulgeldermäßigung pro Jahr für jedes weitere Kind

7. Ermäßigung bei Vorauszahlung

Für die vollständige Zahlung des jährlichen Schulgeldes bis zum 15. Juni (Nr. 5) wird eine Ermäßigung in Höhe von 300 € gewährt.

8. Ermäßigung bei Lastschrifteinzug

Eine Ermäßigung in Höhe von 150 € (Abzug in Höhe von 50 € pro Teilzahlung zu den unter Nr. 5 genannten Zahlungsterminen) wird bei Zahlung des Schulgeldes mittels Lastschrifteinzug gewährt. Die Einzugsermächtigung muss eine Woche vor dem ersten Fälligkeitstermin vorliegen. Diese Ermäßigung wird nicht zusätzlich zur Vorauszahlungsermäßigung (Nr. 7) gewährt.

9. Keine Ermäßigungen

Ermäßigungen nach B7 bis B8 werden nicht gewährt auf Entgelte, die für kürzere Zeiträume als ein Trimester/Term anfallen. Auch längere Abwesenheitszeiten des Schülers führen nicht zu Entgeltreduzierungen.

10. Schulplatzreservierung

Die ISR hält einen Schulplatz für den angemeldeten Schüler erst dann frei, wenn von den Eltern/Erziehungsberechtigten eine einmalige Schulplatzreservierung in den dafür vorgesehenen Formen erfolgt ist, d. h. ein „verlorener Zuschuss“ bezahlt oder ein „stiller Beteiligungsvertrag“ geschlossen ist. Die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung steht insoweit der Bezahlung erfüllungshalber gleich.

Die Schulplatzreservierung muss spätestens innerhalb eines Monats nach beidseitiger Unterzeichnung des Beschulungs-Vertrages erfolgen, in jedem Fall aber vor dem Schulantritt. Die Parteien nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass der Prozess der Einschreibung erst dann abgeschlossen ist, wenn eine solche Schulplatzreservierung erfolgt ist.

Eine vorgenommene Schulplatzreservierung gewährt das Recht auf erstmalige Einschulung sowie auf jährliche Wiedereinschreibung für das folgende Schuljahr. Die ISR kann einen Schulplatz aber nur dann garantieren, wenn die Wiedereinschreibung für das Folgeschuljahr bis jeweils zum 31. Mai erfolgt ist. Danach kann die ISR eine Wiedereinschreibung aus Kapazitätsgründen zurückweisen. § 4 Abs. 4 eines Vertrages über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft mit der ISR GmbH bleibt unberührt.

11. Zahlung durch Dritte und Haftung

Eltern/Erziehungsberechtigte können im Beschulungs-Vertrag eine dritte Partei angeben, die statt ihrer die Kosten für die Beschulung bezahlt. Es bleibt aber im Verantwortungsbereich der Eltern/Erziehungsberechtigten, dafür zu sorgen, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haften gesamtschuldnerisch für überfällige Zahlungen inkl. der Mahngebühren, es sei denn, dass bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten Zahlungspflichten nur für einen Erziehungsberechtigten vereinbart sind.

12. Zahlungsverzug

Im Fall verspäteter Zahlungen von in Rechnung gestellten bzw. vertraglich fälligen Beträgen behält sich die ISR das Recht vor, den (weiteren) Schulbesuch eines Schülers zu unterbinden. Die Parteien sind sich dessen bewusst und akzeptieren diese Bedingung.

13. Kosten von Mahnungen bei Zahlungsverzug

Je Zahlungsverzug ist die ISR berechtigt, bei wiederholter Mahnung pauschale Verwaltungskosten von 50,00 € für das gesamte jeweilige Erinnerungs- und Mahnverfahren in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt gestattet.

14. Hinweise zur steuerlichen Abzugsfähigkeit

Gemäß § 10 I Nr. 9 EStG kann es möglich sein, 30 %, maximal 5.000,- €, des für die Klassen 1-12 gezahlten Schulgeldes als steuerlich abzugsfähige Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen.

Für die Stufen KG1 und KG2 kann es möglich sein, zwei Drittel, maximal 4.000 € als steuerlich abzugsfähige Kosten gemäß § 10 I Nr. 5 EStG als Betreuungskosten geltend zu machen. Ebenso kann es für diese Stufen möglich sein, dass die Betreuungskosten steuerfrei vom Arbeitgeber erbracht werden, § 3 Nr. 33 EStG. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater.

Eine Quittung für die im jeweiligen Kalenderjahr gezahlten Schulgelder oder Betreuungskosten erteilt die ISR zu Anfang des Folgejahres.

15. Stipendien

Informationen über ISR-Stipendien sind auch auf dieser Website zu erhalten.

    Für weitere Informationen in Bezug auf allgemeine Schul-Vertragsbedingungen, bitte laden Sie die PDFs herunter, die ganz oben unter „ANMELDUNG" gelistet sind.